
Die damit verbundene Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden. Eine Arbeitsbewilligung besteht in der Regel nach einem Jahr. Der Status wird mit einem Ausweis in brauner Farbe dokumentiert, seit 2009 wird in der Regel auch ein Fremdenpass ausgestellt. Auch in Deutschland sind Ausländer, die nicht ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiär_Schutzberechtigter
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